Andreas Runte
Immobilienverwaltung - Wohnungswirtschaftliche Be
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Immobilienverwaltung ist  Vertrauenssache


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Auszug: Pflichten des Mieters
Möglichst Übergabeprotokoll anfertigen

Bei Auszug des Mieters kommt es vielfals zu Streitigkeiten über den ordnungsgemäßen Zustand einer Wohnung.
Sind beispielsweise noch Renovierungsarbeiten notwendig oder sind Einrichtungsgegenstände beschädigt, kann der Vermieter auf anfallenden Kosten sitzen bleiben, wenn er den Zustand bei Wohnungsabnahme nicht hinreichend dokumentiert. Die Bedeutung eines schriftlichen Übernahmeprotokolls zeigt ein Urteil des OLG Düsseldorf, Az.: 16 U 184/02.
(Siehe hierzu den Artikel in Haus & Grund 6/2007)


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