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Verwaltung nach WEG


Wenn Sie beabsichtigen, eine Eigentumswohnung zu kaufen oder bereits Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind,  ist das Thema „WEG-Verwaltung“ für Sie interessant.
Es bedeutet die Verwaltung von Eigentumswohnungen nach dem „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)“.


Der von der Eigentümergemeinschaft zu bestellende Verwalter hat neben zahlreichen anderen Aufgaben das Vermögen der Gemeinschaft zu verwalten, Hausgelder und Umlagen abzurechnen und auch einen Wirtschaftsplan zu erstellen.


Wer in eine Eigentumswohnung investiert, ist natürlich an ihrer Werterhaltung interessiert: Verwaltung bedeutet selbstverständlich auch die Zuständigkeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums und damit die Zuständigkeit für die dazu erforderlichen Maßnahmen.


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